Zu den dermatologischen Berufskrankheiten zählen die wiederholt rückfälligen Hauterkrankungen und bestimmte Formen des weißen Hautkrebses sowie manche ansteckende Hautkrankheiten wie die Krätze bei Pflegepersonal, die Rinderflechte bei Bauern.
Zu den wiederholt rückfälligen Hauterkrankungen (Berufskrankheit Nr. 5101) zählen v.a. die Handekzeme und allergische Reaktionen auf der Haut, die bei Feuchtbelastung, Kontakt zu bestimmten Arbeitsstoffen oder Verschmutzung (z.B. durch Öle, Kühlschmierstoffe und Staub) am Arbeitsplatz auftreten.
Häufig entwickeln sich die Hauterkrankungen bei Reinigungskräften, bei medizinischen Berufen (Altenpflege, Krankenpflege, Physiotherapie, Zahntechnik und Laborberufe), bei Hauswirtschaftlern, beim Friseurberuf, bei Nahrungsmittelgewerbe, bei Metallverarbeitenden Beruf und bei Berufen aus dem Kfz-Bereich.
Sollte sich der Verdacht einer Hauterkrankung bestätigen, die durch den Beruf mitbedingt oder verursacht worden ist, informieren wir die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. In Zusammenarbeit mit dem Unfallversicherungsträger kann ein Hautschutzverfahren eingeleitet werden. Durch das Hautschutzverfahren können frühzeitig präventive Maßnahmen eingeleitet werden, um die Folgen der Berufserkrankung zu verbessern und eine Tätigkeitsaufgabe zu verhindern. Die zuständige Berufsgenossenschaft übernimmt hierbei die Kosten für Therapie, die notwendige Hautpflege, Hautschutzmaßnahmen und bietet Schulungen und Beratungen an.
Bestimmte Formen des weißen Hautkrebs und deren Vorstufen , die durch die natürliche UV-Strahlung verursacht werden, können als Berufskrankheit Nr. 5103 anerkannt werden. Von dieser Berufskrankheit sind Menschen betroffen, die überwiegend im Freien arbeiten oder gearbeitet haben. Dies betrifft Berufe aus dem Garten- und Landschaftsbau, Baugewerbe, Güter- und Seeverkehr, Postzusteller und der Landwirtschaft.
In unserer Berufssprechstunde untersuchen wir die oben beschriebenen Krankheitsbilder, erstellen Berichte an die zuständige Berufsgenossenschaft, führen ggf. Diagnostik durch (Prick- und Epikutantest oder Entnahme einer Gewebeprobe zur feingeweblichen Untersuchung) und behandeln die o.a. berufsbedingten Hauterkrankungen nach den neusten Leitlinien.
Zusätzlich erstellen wir Gutachten und können Sie rund um das Thema der Prävention am Arbeitsplatz, Arbeitssicherheit und Berufskrankheit beraten.
Wir sind Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD).